Wohnmobil mittel
schickes Reisemobil ideal für 4 Personen
Beschreibung
Daten | |
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Führerscheinbesitz in Jahren | 1 |
Maße (L-B-H) | ca. L: ab 6 m B: 2,19 m H: 2,72 m |
Kraftstoffart | Diesel |
Umweltplakette | Schadstoffgruppe 4 |
Hi-Fi Anlage | Radio & CD |
Selbstbeteiligung | bis 1000 Euro |
Typ | Teilintegriert |
zul. Gesamtgewicht | unter 3,5 t |
Sitzplätze | 4 |
Schlafplätze | 4 |
Hersteller | Knaus |
Getriebe | Handschaltung |
Serienausstattung | |
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Serienausstattung | ABS, Dusche, ESP, Heckgarage, Klimaanlage, Kochnische, Kühlschrank, Standheizung, Toilette, Vordach / Markise |
Genehmigung | Haustiere erlaubt |
bis zu 4 Schlafplätze
4 Sitzplätze
Nichtraucherfahrzeug
Abbildungen und Grundrisse sind Beispiele
Kaution: 1500,- €
Kasko-SB: 1000,- €
Servicepauschale: 140,- €
Sonderzubehör auf Anfrage
Städte 1
Abholung oder Anlieferung (kostenlos oder gegen Aufpreis) in jeder aufgeführten Stadt möglich. Absprache erfolgt direkt mit dem Vermieter.
Mietbedingungen
Vermietbedingungen
1. Rechtsgrundlagen, Stellung des Mieters
1.1. Gegenstand des Vertrages ist ausschließlich die mietweise Überlassung eines Fahrzeuges. Der Vermieter schuldet weiter keine Reiseleistungen und insbesondere keine Gesamtheit von Reiseleistungen.
1.2. Auf den Mietvertrag ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden.
1.3. Die gesetzlichen Bestimmungen über den Pauschalreisevertrag, insbesondere der § 651 a, Absatz 1 BGB, finden auf diesen Vertrag keine Anwendung, weder direkt noch indirekt.
2. Haftung des Vermieters
Der Vermieter sichert dem Mieter die vereinbarte Bereitstellung eines Fahrzeuges, das den vertraglichen Vereinbarungen entspricht, zu. Wird vom Kunden ausschließlich ein spezielles Fahrzeug gewünscht, ist dieses im Vertrag gesondert schriftlich zu vereinbaren. Für den Fall eines Ausfallens des vorgesehenen Fahrzeuges erhält der Mieter ein Fahrzeug der gleich- größeren oder höherwertigen Kategorie. Der Vermieter haftet für alle dem Mieter schuldhaft zugefügten Schäden, soweit Deckung im Rahmen der für das Fahrzeug abgeschlossenen Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung besteht. Für durch die Versicherung nicht gedeckte Schäden beschränkt sich die Haftung des Vermieters bei Sach- und Vermögensschäden auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Der Vermieter ist nicht zur Verwahrung von Gegenständen verpflichtet, die der Mieter bei Abgabe im Fahrzeug zurücklässt. Stellt der Mieter nach Fahrtantritt einen Mangel am Fahrzeug fest, soll er sofort den Vermieter verständigen, um geeignete Maßnahmen zu vereinbaren und eine schwerwiegende Beeinträchtigung weitgehend zu vermeiden.
3. Mietpreise
Es gelten die Preise der jeweils gültigen Preisliste. Die Mietpreise schließen ein: a. gesetzlich vorgeschriebene Mehrwertsteuer b. Ausstattung und Zubehör je nach Fahrzeugmodell c. Wartungsdienst und Verschleißreparaturen d. Versicherung siehe Punkt 14 e. alle gefahrenen Kilometer, außer im Mietvertrag anders vereinbart.
4. Berechnung
Der Mietpreis wird bis zur Fahrzeugrücknahme durch den Vermieter bei der vertraglich vereinbarten Übergabestation berechnet. Eine Rücknahme erfolgt nur während der Öffnungszeiten. Bei verspäteter Fahrzeugrückgabe wird ein Aufschlag von 25,- € pro angefangene Stunde berechnet. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens behält sich der Vermieter vor. Bei Fahrzeugrückgabe vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit entsteht kein Anspruch auf Teilrückerstattung des Mietpreises.
5. Zahlungsweise
Nach Erteilung der schriftlichen Reservierungsbestätigung durch den Vermieter ist innerhalb von 7 Tagen eine Anzahlung von 20% des Mietpreises mindestens jedoch 250,- € zu leisten. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfrist ist der Vermieter nicht mehr an die Bestätigung gebunden. Der vereinbarte Gesamtmietpreis ist nach erteilter Reservierungsbestätigung, spätestens jedoch 1 Monat vor Abholung des Fahrzeuges, zu zahlen. Bei kurzfristigen Buchungen ist der Gesamtpreis sofort fällig. Für jede Mahnung wird eine Gebühr von 5,- € erhoben. Der Verzugszins beträgt 4% über dem Bundesbankdiskontsatz, mind. aber 6% jährlich. Der Mieter kann einen geringeren Verzugsschaden nachweisen. Wird bei Verzug des Mieters ein Dritter beauftragt, so hat der Mieter die hieraus entstehenden Kosten zu tragen.
6. Kaution
Bei Übergabe des Fahrzeuges muss beim Vermieter eine Kaution hinterlegt werden. Die Höhe der Kaution ist abhängig vom Versicherungsvertrag für das jeweilige Fahrzeug und muss im Mietvertrag vereinbart werden.
7. Reservierung und Rücktritt
Sie können Ihr Wohnmobil oder Ihren Caravan persönlich, telefonisch oder schriftlich buchen. Mit Ihrem Buchungsauftrag auf der Grundlage des Prospektes bieten Sie uns den Abschluss des Mietvertrages verbindlich an. Der Mietvertrag kommt mit Zugang der schriftlichen Buchungsbestätigung durch den Vermieter zustande.
Der Vermieter räumt dem Mieter ein Recht zur Stornierung seiner Buchung zu den nachfolgend beschriebenen Bedingungen ein: Maßgeblich für die Berechnung der Höhe, der vom Mieter zu bezahlenden Stornogebühr ist das Datum des schriftlichen Zugangs der Stornierungserklärung beim Vermieter.
- Stornierung ab Vertragsabschluss bis zu 61 Tage vor Mietbeginn gegen Bezahlung von 20% des Mietpreises (Stornogebühr), mind. jedoch 200,- € an den Vermieter.
- Stornierung 60 bis zu 30 Tage vor Mietbeginn gegen Bezahlung von 40% des Mietpreises (Stornogebühr), mind. jedoch 200,- € an den Vermieter.
- Stornierung 29 bis zu 15 Tage vor Mietbeginn gegen Bezahlung von 80% des Mietpreises (Stornogebühr), mind. jedoch 200,- € an den Vermieter.
- Stornierung weniger als 15 Tage vor Mietbeginn gegen Bezahlung von 90% des Mietpreises (Stornogebühr), mind. jedoch 200,- € an den Vermieter.
Wird das Wohnmobil oder der Caravan zum Termin nicht abgenommen, so gilt dies als Stornierung. Gegen die bei Stornierung fälligen Kosten kann sich der Mieter durch den Abschluss der Reiserücktrittskostenversicherung schützen. Für den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung ist der Mieter eigenverantwortlich. Der Rücktritt muss schriftlich per Einschreibebrief, Telegramm oder Fax mitgeteilt werden.
8. Übergabe, Rückgabe und Reinigungsgebühren
Die Fahrzeuge können am ersten Miettag zwischen 15 und 17 Uhr übernommen werden. Die Rückgabe erfolgt am letzten Miettag zwischen 08:30 und 10 Uhr. Dann zählen Übernahme- und Rückgabetag als ein Miettag. Die Fahrzeuge werden in gereinigtem Zustand und vollgetankt übergeben und sind in frisch gereinigtem Zustand und vollgetankt zurückzugeben. Bei Fahrzeugübergabe wird eine Checkliste erstellt. Durch die vorbehaltlose Unterzeichnung erkennt der Mieter den vertragsgemäßen Zustand des Fahrzeuges an. Ist die Reinigung bei Fahrzeugrückgabe durch den Mieter ganz oder teilweise nicht erfolgt, so hat dieser mind. für die Außenreinigung 80,- €, die Innenreinigung 150,- € und die WC-Reinigung 160,- € zu zahlen. Der Vermieter übernimmt die Reinigung gegen Entgelt auch, wenn der Mieter ihm den Auftrag erteilt oder dazu nicht in der Lage ist. Zur Fahrzeugübergabe erstellt der Vermieter zum Fahrzeug eine Checkliste, die Angaben zu Kilometerstand, Ausstattung und Zustand des Fahrzeuges enthält. Der Mieter hat sich in eigener Verantwortung, insbesondere hinsichtlich seiner Haftung bei Verlust von Ausstattung oder Schäden am Fahrzeug, vom Zustand des Fahrzeuges und der Übereinstimmung mit der Checkliste gründlich zu überzeugen. Durch seine Unterschrift erkennt er den vertragsgemäßen Zustand des Fahrzeuges an.
9. Berechtigte Fahrer
Die Mieter bzw. die berechtigten Fahrer müssen ein Jahr im Besitz eines gültigen Führerscheins sein. Das Fahrzeug darf nur vom Mieter selbst, dessen Ehepartner, den im Mietvertrag angegebenen Fahrern sowie den beim Mieter angestellten Berufsfahrern in dessen Auftrag gelenkt werden. Der Mieter ist verpflichtet, auf Verlangen des Vermieters Namen und Anschrift aller Fahrer des Fahrzeuges bekannt zu geben, soweit diese nicht im Mietvertrag selbst genannt sind. Die Fahrer sind Erfüllungsgehilfen des Mieters.
10. Nutzung
Das Fahrzeug darf nur im öffentlichen Straßenverkehr benutzt werden. Der Mieter ist verpflichtet, die Betriebsbereitschaft und Verkehrssicherheit des Fahrzeuges regelmäßig zu kontrollieren. Er hat insbesondere Öl- und Wasserstand sowie Reifendruck zu überwachen und falls notwendig zu korrigieren.
Dem Mieter ist untersagt, das Fahrzeug zu verwenden:
a. zu Beteiligungen an motorsportlichen Veranstaltungen und Fahrzeugtestes. b. zur Beförderung von explosiven, leicht entzündlichen, giftigen, radioaktiven oder sonst gefährlichen Stoffen. c. zur Begehung von Zoll- und sonstigen Straftaten, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatortes mit Strafe bedroht sind. d. zur Weitervermietung oder Verleihung. e. zu Fahrten in Kriegs- und Krisengebiete. Das Rauchen im Fahrzeug ist untersagt
Die Mitnahme von Tieren im Fahrzeug ist nur mit Zustimmung des Vermieters möglich und im Vertrag schriftlich zu vereinbaren. Für Schäden und Verschmutzungen durch die Tiere haftet der Mieter.
11. Auslandsfahrten
Grundsätzlich sind Auslandsfahrten in alle europäischen Länder (Ausnahme Ziffer 10e) möglich. Für außereuropäische Länder wie z.B. asiatische Türkei, Israel, Tunesien, Marokko usw. muss nach Rücksprache mit dem Vermieter ein spezieller Versicherungsschutz beantragt werden.
12. Reparaturen
Reparaturen, die notwendig werden, um Betriebs- oder Verkehrssicherheit des Fahrzeuges zu gewährleisten, dürfen vom Mieter bis zum Preis von 150,- € ohne weiteres, größere Reparaturen nur mit Einwilligung des Vermieters in Auftrag gegeben werden. Die Reparaturkosten trägt der Vermieter gegen Vorlage der entsprechenden Belege, soweit der Mieter nicht für den Schaden haftet (siehe Ziffer 15)
13. Verhalten bei Unfällen
Der Mieter hat nach einem Unfall die Polizei zu verständigen, wenn dies zur Feststellung des Verschuldens des Fahrers notwendig ist, wenn Personen verletzt wurden oder der voraussichtliche Schaden 500,- € übersteigt, sofern nicht anders die erforderlichen Feststellungen zuverlässig getroffen werden können. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden. Brand-, Entwendungs- und Wildschaden sind vom Mieter dem Vermieter und bei einem Schadensbetrag über 50,- € auch der zuständigen Landesbehörde unverzüglich anzuzeigen, Der Mieter hat dem Vermieter, selbst bei geringfügigen Schäden, einen ausführlichen schriftlichen Bericht unter Vorlage einer Skizze zu übergeben. Der Unfallbericht muss insbesondere Namen und Anschrift der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge enthalten. Der Mieter ist verpflichtet jeden Schaden unverzüglich dem Vermieter telefonisch oder per e-mail zu melden, um gegebenenfalls notwendige Reparaturen zu organisieren.
14. Versicherungsschutz
Das Fahrzeug ist gemäß den jeweils geltenden Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AGB) wie folgt versichert.
a. Haftpflichtversicherung b. Vollkasko- und Teilkasko Versicherung mit Eigenbeteiligung pro Schadensfall. Die Höhe der Eigenbeteiligung (Selbstbehalt) ist fahrzeuggebunden unterschiedlich und bei Abschluss des Mietvertrages zu besprechen und schriftlich zu vereinbaren. c. Schutzbrief für Pannenhilfe (oder Mobilitätsgarantie des Herstellers)
15. Haftung des Mieters
a. Der Mieter haftet bei Schäden im Rahmen der vertraglich vereinbarten Vollkasko- und Teilkaskoversicherung gegenüber dem Vermieter 1. bei Eigenverschulden 2. bis zur Schuldanerkennung und Schadensausgleich durch einen Dritten. Der Mieter haftet im vollen Umfang für alle Reifenschäden. b. Der Mieter haftet für Unfallschäden unbeschränkt, sofern er den Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt hat oder der Schaden durch alkohol- oder drogenbedingte Fahruntüchtigkeit entstanden ist. Das gleiche gilt für Schäden, die durch Nichtbeachten des Zeichens 265 - Durchfahrtshöhe gemäß § 41 Abs. 2 Ziff. 6 StVO gleichstellend im Ausland verursacht wurden. Hat der Mieter Unfallflucht begangen oder seine Pflichten gemäß Ziffer 11 dieser Bedingungen verletzt, so haftet er ebenfalls voll, es sei denn, die Verletzung hat keinen Einfluss auf die Feststellung des Schadensfalles gehabt.
c. Der Mieter haftet im Übrigen voll für alle Schäden, die bei der Benutzung durch einen nicht berechtigten Fahrer (Ziffer 7) oder zu verbotenem Zweck (Ziffer 8), durch das Ladegut oder durch unsachgemäße Behandlung des Fahrzeuges entstanden sind. d. Der Mieter haftet für Bußgelder und Mautgebühren. Für das Handling anfallende Gebühren sind vom Mieter zu tragen. e. Im Übrigen bleibt es bei der gesetzlichen Haftung. f. Während der Anmietung beschädigte bzw. fehlende Gegenstände werden dem Mieter berechnet.
16. Bereitstellungsgarantie
Steht das gebuchte Fahrzeug nicht zur Verfügung, ist in keinem verkehrssicheren Zustand oder kann aus anderweitigen Gründen nicht übergeben werden, verpflichtet sich der Vermieter, innerhalb von 2 Werktagen ein gleiches, größeres oder höherwertiges Fahrzeug am Übergabeort zur Verfügung zu stellen.
17. Speicherung und Weitergabe von Personaldaten
Der Vermieter und der Vermittler sind berechtigt, die bezüglich der Geschäftsbeziehung oder im Zusammenhang mit ihr erhaltenen Daten über den Mieter, gleich ob diese von ihm selbst oder Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten.
18. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist das zuständige Gericht am Sitz des Vermieters, wenn: a. die Vertragsparteien Kaufleute, mit Ausnahme der Minderkaufleute im Sinne des § 4 HGB sind, b. mindestens eine der Vertragsparteien keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, c. die im Klageweg in Anspruch zu nehmende Vertragspartei nach Vertragsschluss ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Zivilprozessordnung verlegt oder ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Diese Regelung gilt auch für Wechsel- und Scheckverfahren. Sind die Parteien Kaufleute, ausgenommen Minderkaufleute im Sinne des § 4 HGB, so gilt die obige Zuständigkeit auch im Falle der Annullierung, des Rücktritts, der Minderung und dergleichen. Der Vermieter ist auch berechtigt, am Sitz des Mieters zu klagen.
19. Sonstiges
Die Fahrzeuge sind teilweise mit Satellitenüberwachungssystemen ausgestattet. Sofern das Fahrzeug mit einem Ortungssystem ausgestattet ist, ist der Vermieter berechtigt, die Positionsdaten des Reisemobiles festzustellen. Diese Daten nutzt der Vermieter ausschließlich zum Zwecke der Ortung und Stilllegung des Fahrzeuges.
20. Übersichtsklausel und Teilunwirksamkeit
Die Überschriften dienen nur der besseren Übersichtlichkeit und haben keine materielle Bedeutung, insbesondere nicht die einer abschließenden Regelung. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vermietbedingungen unwirksam sein oder werden, so hat dies auf die Rechtswirksamkeit der übrigen Punkte keinen Einfluss. Die
Preise
Preise |
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Standardpreis (pro Tag) 110,00 EUR |
Saison 1: 01. April - 24. Mai (pro Tag) 130,00 EUR |
Saison 2: 25. Mai - 30. Mai (pro Tag) 155,00 EUR |
Saison 3: 31. Mai - 30. Juni (pro Tag) 130,00 EUR |
Saison 4: 01. Juli - 31. August (pro Tag) 155,00 EUR |
Saison 5: 01. September - 31. Oktober (pro Tag) 130,00 EUR |
Nicht verfügbar - |
Servicepauschale 145,00 EUR |
Vermieter
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