
Profi-Luftreiniger
Bis zu 100% staatliche Förderung möglich durch Überbrückungshilfe III

Häufige Fragen zur staatlichen Förderung
Unternehmen des Einzelhandels, der Veranstaltungs- und Kulturbranche, der Hotellerie, der Gastronomie und der Pyrotechnikbranche, Unternehmen des Großhandels und der Reisebranche, Freiberufler sowie gemeinnützige Unternehmen und Organisationen können nach Umsatzeinbruch gestaffelt bis zu 100 % der Anschaffungskosten bezuschusst bekommen. Der prozentuale Fixkostenzuschuss (40%, 60% oder 100 %) richtet sich nach der Höhe des jeweiligen Umsatzeinbruchs.
Nein, man kann den Zuschuss für den Luftreiniger auch später beantragen. Die Investition kann schon vor dem 31. August 2021 durchgeführt worden sein. Bitte beachten Sie jedoch die oben genannten Voraussetzungen und die Fördergrenze von maximal 50.000 Euro pro Monat.
Wenn Sie den Übergangszuschuss beantragen möchten, muss dieser bis zum 31. August 2021 (ursprünglich bis zum 31. Dezember 2020) online durch einen Drittprüfer auf der Antragsplattform eingereicht werden. Dritte Prüfer können z.B. Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigte Buchprüfer sowie Rechtsanwälte sein. Weitere Informationen finden Sie auf der Website zur Übergangshilfe.
Wir haben für Sie hier eine Auswahl geeigneter Luftreinigern des deutschen Herstellers Trotec zusammengestellt.